Kunst am Bau
Teil unseres baukulturellen Anspruchs
Unter Kunst am Bau versteht man die freiwillige oder auch staatlich reglementierte Verpflichtung der Bauherren, im Zusammenhang mit einem Bauwerk einen gewissen Anteil der Baukosten für die Durchführung eines Kunstobjekts zu verwenden.
Wir, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, haben zwar keine Verpflichtung, Kunstprojekte im Zusammenhang mit unseren Bauvorhaben durchzuführen, dennoch gilt unser baukultureller Anspruch auch dem Aspekt der „Kunst am Bau“.

Warum engagiert sich die GWG für Kunst am Bau?
Unsere Wohnanlagen sind die Visitenkarte unserer Gesellschaft. Kunst am Bau ist deshalb ein Element, das die Qualität und Ausdruckskraft unserer Wohngebäude, des Wohnumfeldes, sogar mancher Wohnquartiere mitprägt.
Kunst am Bau ist eine besondere künstlerische Aufgabe mit unmittelbarem öffentlichem Bezug. Künstlerische Idee und Bauaufgabe sollen sich ergänzen. Der Orts- und Objektbezug der Kunst am Bau trägt dazu bei, die Akzeptanz und Identifikation der Nutzer, unserer Mieter, mit ihrem Wohngebäude sowie dem umliegendem Wohnquartier zu stärken. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit angesprochen, Aufmerksamkeit hergestellt und den Standorten ein eigenes, zusätzliches Profil gegeben werden.
Inspiriert von dieser öffentlichen Zielsetzung entstanden und entstehen ganz unterschiedliche und dadurch einmalige Kunstwerke.





