Service

    Rundum-Service aus einer Hand

    Als regionales Wohnungsbauunternehmen ist uns die Nähe zu unseren Kunden besonders wichtig. Alle Leistungen, angefangen von den Bauplanungen bis hin zur Mieterbetreuung, werden aus eigener Hand erfüllt und somit haben unsere Kunden immer einen kompetenten Ansprechpartner direkt vor Ort. Das Serviceangebot in Verbindung mit unseren Kooperationspartnern im Kundencenter in der Innenstadt komplettiert dieses Angebot.

    Fragen und Antworten Wohnungsinteressenten

    Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wo kann ich diesen beantragen?

    Unser Wohnungsbestand gliedert sich in zwei Gruppen: die öffentlich geförderten und die freifinanzierten Wohnungen. Für die freifinanzierten Wohnungen gelten keine besonderen Zugangsbeschränkungen. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen ist jedoch zusätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. 

    Wer kann einen WBS beantragen?
    Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Grundsätzlich kann zunächst Jeder einen WBS beantragen. Wesentliches Zugangskriterium ist dabei das Einkommen des Haushaltes, welches innerhalb festgelegter Grenzen liegen muss. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen.

    Wo kann man den WBS beantragen? 
    Ingolstädter Bürger können den WBS bei der Stadt Ingolstadt beantragen:

    Amt für Soziales, Soziale Wohnungswirtschaft
    Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt

    +49 841 305-1681
    +49 841 305-1689
    sww@ingolstadt.de

    Kostet der Antrag etwas?
    Ja, der Antrag kostet einmalig 10 Euro. Die ausgestellte Bescheinigung ist für 1 Jahr gültig.

    Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? 
    Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen des jeweiligen Haushaltes. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen; bei der Einkommensberechnung werden jedoch noch bestimmte Beträge abgezogen, so dass sich die tatsächlichen Einkommensgrenzen noch etwas erhöhen. Der WBS ist in verschiedene Stufen eingeteilt, bei welchen die Einkommensgrenzen in der höchsten Stufe um bis zu 60 % überschritten werden dürfen. 

    Weitere Infos finden Sie hier.

    Fragen und Antworten Mieterservice

    Wer ist mein Ansprechpartner für Fragen rund um meine Wohnung?

    Sie erreichen Ihre Kundenbetreuer zu den üblichen Geschäftszeiten unter der
     +49 841 9537399

    Wo melde ich einen Schaden?

    Hier oder direkt in unserer GWG Service App können Sie den Schaden melden.

    Was mache ich bei einem Notfall, außerhalb der Geschäftszeiten?

    Bei außergewöhnlichen Schadensfällen, etwa bei einem Austreten von Wasser oder Gas sowie bei Stromausfall (sowohl in der Wohnung als auch im Gebäude), ferner bei einem Ausfall der Antenne, der Heizung oder des Fahrstuhls, ist es wichtig die Schadensbehebung sofort zu veranlassen. In solchen Fällen bitten wir Sie, den Schaden unverzüglich zu melden.

    Nach Dienstschluss und an Sonn- und Feiertagen erreichen Sie uns über die
    +49 841 95370(Sie werden zu dem zuständigen Haustechniker weitergeleitet)

    Beim Erkennen eines Schadens an der Wasser- oder Gasinstallation bitten wir Sie, nach Möglichkeit den schadhaften Teil der Leitung sofort abzustellen.
    Bei Schäden an der Wasser- oder Gasleitung außerhalb des Gebäudes bitten wir Sie, direkt die Stadtwerke Ingolstadt (Service-Nr. +49 800-8000230) zu benachrichtigen.
     

    Im Falle eines Brandes in der Wohnung oder im Gebäude verständigen Sie bitte sofort die Feuerwehr! ( 112)

    Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

    Die Betriebskosten werden 1x jährlich im April / Mai abgerechnet. Die Heizkostenabrechnung erhalten Sie jeweils im Herbst.

    Ich habe Probleme mit dem Fernsehempfang. Was kann ich tun?

    Firma Ziegelmeier
    +49 821 410670

    Firma ComIngolstadt
    +49 800 8411000

    Ich habe Sperrmüll. Wie ist die Vorgehensweise?

    An gekennzeichneten Plätzen werden Sammelcontainer aufgestellt, in denen Sie Ihren Sperrmüll selbstständig entsorgen können. Terminangaben, sowie Inhalte zum Ablauf erhalten Sie eine Woche vor Abholung per Aushang.

    Das wird abgeholt:

    • Möbel und Polstermöbel einschl. Matratzen
    • Teppiche und PVC-Böden (gerollt)
    • Fahrräder und sperrige Sportartikel ( Fahrradanhänger, Hometrainer)
    • sperrige Spielsachen
    • Gartenmöbel wie Sonnenschirm, Grill, Rasenmäher (restentleert), Regentonne (leer), Sandkasten
    • Metallteile

    Das wird nicht abgeholt:

    • Kleinteile, auch nicht in Kartons, Koffern, Kisten oder Müllsäcken
    • Renovierungs- und Umbauabfälle
    • Baustellenabfälle
    • Bauschutt und mineralische Abfälle wie Keramik, Blumentöpfe und Blumenkasten aus Ton, Spiegelglas, WCs, Waschbecken
    • Elektrogeräte aller Art
    • Problemmüll wie Altöl, Lacke, Leuchtstoffröhren, Gifte
    • Wertstoffe wie Altglas, Papier, Kartonagen, Altkleider, Batterien
    • Autoteile wie Reifen

    Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Sperrmüll handelt, fragen Sie bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben nach (0841 305-3777) oder schauen Sie auf www.in-kb.de. Bei Fragen zum Ablauf melden Sie sich gerne bei uns unter 0841 9537-303 oder sperrmuell@gemeinnuetzige.de

    Mein Nachbar hat seine Hausordnung nicht erledigt, was kann ich tun?

    Bitte informieren Sie Ihre Kundenbetreuung über die nicht erledigte Hausordnung.

    Was muss ich tun, wenn ich meine/n Lebensgefährtin/-en oder Familienangehörige mit in die Wohnung aufnehmen möchte?

    Hier finden Sie das Formular zum „Antrag auf Mitbenutzung der Wohnung“.

    Wie kann ich meine Wohnung/ TG-Stellplatz kündigen?

    Hier finden Sie das Kündigungsformular.

    Was ist bei einem Umzug zu beachten?

    Checkliste für Ihren Umzug zum Download:
    Checkliste

      Schadensmeldung

      Informationen zu Ihrer eigenen Person





      Informationen zum Schaden










      Bild des Schadens

      Erlaubte Dateien: JPEG, JPG, PNG, PDF
      Maximal 10MB

      Terminabstimmung

      Bitte stimmen Sie den Termin mit der beauftragten Firma ab.
      Die Kontaktdaten erhalten Sie von dem zuständigen Mitarbeiter der Gemeinnützigen ingolstadt.


      Aktuelle Mieterzeitschrift

      weitere Ausgaben

      Guter Service

      Appgemacht!

      Hier geht’s zur

      Der Mieterbeirat der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH besteht ununterbrochen seit dem Jahr 1974.

      Das ehrenamtlich arbeitende Gremium aus Vertretern der Mieterschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die wohnungswirtschaftlichen Belange der Anwohnerinnen und Anwohner an die Gesellschaft heranzutragen und zu lösen. Darüber hinaus wird in einem partnerschaftlichen Verhältnis der Kontakt zwischen Mietern und Vermieter gepflegt und gefördert.

      In den regelmäßig abgehaltenen Sitzungen zwischen dem Mieterbeirat, als Vertreter der Bewohner und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter, werden die verschiedensten Angelegenheiten vorgetragen, besprochen und an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. 

      Seit vielen Jahren gelingt es dem Mieterbeirat, durch den gemeinschaftlichen Dialog zwischen den Mietern und der Gesellschaft aktuelle Sachverhalte anzusprechen und eventuell auftretende Schwierigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen.