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TKG Novelle – Änderung Fernsehempfang ab 01.07.2024

Alle wichtigen Infos für Sie

Mit der sogenannten TKG-Novelle haben Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts beschlossen. Die Gesetzänderung schreibt vor, dass die Kosten für den Kabelfernsehanschluss ab dem 30.06.2024 nicht mehr über die Betriebskosten durch den Vermieter abgerechnet werden dürfen.

Aktuell haben wir für das gesamte Gebäude einen Vertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen. Die Kosten werden bisher über Ihre Betriebskosten abgerechnet. Dies ist uns ab dem 01.07.2024 leider nicht mehr möglich.

Ab dem 01.07.2024 haben Sie stattdessen die Möglichkeit, Ihren individuellen Kabelvertrag direkt über einen Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig über einen neuen Versorgungsanbieter für Ihren Fernsehempfang zu informieren.

Eine Abwicklung wie bisher über unser Unternehmen ist künftig aus genannten Gründen nicht mehr möglich. Auch wenn Sie als Mieter/in dem ausdrücklich zustimmen würden.

Weitere Optionen sind der Fernsehempfang über das Internet oder über DVB-T2. Das eigenständige Anbringen einer SAT-Anlage ist nicht zulässig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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