So kommen Sie an eine bezahlbare Mietwohnung
Die Einkommensgrenzen für die Wohnraumförderung wurden erhöht.
Durch unser umfangreiche Neubauprogramm entstehen derzeit und in den kommenden Jahren viele weitere Mietwohnungen in Ingolstadt. Doch nicht nur die Wohnungen, sondern auch die Mietpreise bei uns sind sehr attraktiv. Im Durchschnitt zahlt man für eine Wohnung lediglich 5,66 Euro pro Quadratmeter monatlich und liegt damit deutlich unter den ortsüblichen Ver-gleichswerten.
Die günstigen Mietpreise können wir deshalb anbieten, weil wir in erster Linie in den öffentlich geförderten Wohnungsbau investieren. Hierbei werden von Seiten der Regierung von Oberbay-ern zinsgünstige Kredite zur Verfügung gestellt, darüber hinaus verringert sich die Miete über individuelle Zuschüsse für die Bewohner.
Die „Eintrittskarte“
Für diese Zuschüsse gibt es allerdings bestimmte Zugangsvoraussetzungen: Die „Eintrittskarte“ für eine öffentlich geförderte Wohnung ist der sogenannte „Wohnberechtigungsschein“ (WBS). Dieser kann beim örtlichen Wohnungsamt beantragt werden und richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen. Diese Einkommensgrenzen werden im Rahmen der Bayerischen Wohn-raumförderung (BayWoFG) festgesetzt. Ziel ist es, rund 60 % der bayerischen Bevölkerung den Zugang zur Wohnraumförderung zu ermöglichen. Die Einkommen haben sich allerdings in den letzten Jahren so entwickelt, dass dieser Anteil nicht mehr erreicht wurde und daher eine An-passung der Einkommensgrenzen notwendig war.
Einkommensgrenzen erhöht
Genau dies wurde nun umgesetzt: Am 22.03.2018 wurden die Gesetzesänderungen vom Baye-rischen Landtag beschlossen. Damit werden die Einkommensgrenzen des Art 11 (BayWoFG) erhöht.
Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispielkonstellationen in der höchsten Einkommensstufe (Stufe III) aufgelistet, die zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins führen können:
Alleinerziehender Elternteil mit 1 Kind
bisher | neu | |
2-Personenhaushalt | 42.100 €* | 49.300 €* |
Kinderaufschlag Kind 1 | 1.140 €* | 3.600 €* |
Bruttogesamteinkommen p.a. | 43.240 €* | 52.900 €* |
Familie bestehend aus 2 Erwachsenen mit 2 Kindern
bisher | neu | |
4-Personenhaushalt | 63.200 €* | 80.700 €* |
Kinderaufschlag Kind 1 | 1.140 €* | 3.600 €* |
Kinderaufschlag Kind 2 | 1.140 €* | 3.600 €* |
Bruttogesamteinkommen p.a. | 65.480 €* | 87.900 €* |
Familie bestehend aus 2 Erwachsenen mit 3 Kindern
bisher | neu | |
5-Personenhaushalt | 72.570 €* | 96.400 €* |
Kinderaufschlag Kind 1 | 1.140 €* | 3.600 €* |
Kinderaufschlag Kind 2 | 1.140 €* | 3.600 €* |
Kinderaufschlag Kind 3 | 1.140 €* | 3.600 €* |
Bruttogesamteinkommen p.a. | 75.990 €* | 107.200 €* |
*überschlägige Näherungswerte
Von unserem Gesamtbestand mit rund 7.200 Mietwohnungen befinden sich knapp 4.000 Ein-heiten im Segment der öffentlich geförderten Wohnungen und können daher zu einem günstige-ren Mietpreis angeboten werden. Es lohnt sich also zu prüfen, ob die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllt sind.